Import und Online-Versand

Der grenzüberschreitende Handel mit elektronischen Zigaretten unterliegt einem dichten Geflecht aus Zoll-, Tabaksteuer- und Jugendschutzrecht. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Konstellationen.

Import aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten)

Beim Import elektronischer Zigaretten oder Liquids aus Drittstaaten (z. B. USA, China, Großbritannien nach Brexit, Schweiz) sind mehrere Stufen zu beachten:

1. Konformität mit TPD2 / TabakerzG

Importierte Produkte müssen den europäischen Anforderungen entsprechen — also max. 20 mg/ml Nikotin, max. 10 ml Nachfüllbehälter, max. 2 ml Pod oder Disposable, kindersichere Verschlüsse, Gesundheitswarnung. Andernfalls dürfen sie in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden.

2. Notifizierung beim BfR

Auch importierte Produkte müssen vor dem Inverkehrbringen über das EU-CEG-Portal beim BfR angemeldet sein (§ 23 TabakerzG). Importeure tragen diese Pflicht.

3. Zoll und Tabaksteuer

Bei gewerblichem Import fällt die deutsche Tabaksteuer am Steuerlager­ein­gang an; die Produkte sind mit deutscher Banderole zu versehen, bevor sie an den Endverbraucher gelangen. Bei privater Einfuhr aus dem EU-Ausland gelten Eigenbedarfs-Mengengrenzen (sinngemäß analog Tabakwaren — Faustregel: ca. 200 ml Liquid).

EU-Binnenmarkt: Versand aus anderen Mitgliedstaaten

Im EU-Binnenmarkt gilt grundsätzlich der freie Warenverkehr; die TPD2 sichert harmonisierte Mindeststandards. Trotzdem:

Altersverifikation nach JuSchG-DiV

Die Jugendschutzgesetz-Durchführungsverordnung (JuSchG-DiV) konkretisiert die Anforderungen an die Altersverifikation im Online-Versand. Erforderlich sind zwei Schritte:

  1. Bei Bestellung: Personalausweis-Check oder vergleichbares Verfahren (z. B. SCHUFA-IdentCheck, POSTIDENT, Video-Ident, SOFORT-Ident).
  2. Bei Übergabe: persönliche Aushändigung gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. DHL „Ident-Check", Hermes „IdentService", UPS „Adult Signature Required").

Eine bloße Click-Box („Ich bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin") oder eine einfache Geburtsdatums­abfrage genügt nicht.

EU-cross-border-Regeln: Nationale Sonderwege

Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben über die TPD2 hinausgehende Beschränkungen erlassen, die beim grenzüberschreitenden Handel zu beachten sind:

Empfehlung zur Rechtskonformität

Gewerbliche Importeure und Online-Händler sollten:

Häufige Fragen

Darf ich als Privatperson E-Liquids aus dem EU-Ausland bestellen?

Grundsätzlich ja, aber: die deutsche Tabaksteuer fällt auch dann an. Bei nicht versteuerten Sendungen kann das Hauptzollamt den Versand beanstanden. Außerdem muss der Versandhändler eine gültige Altersverifikation durchführen.

Was passiert bei Importen aus den USA oder China?

Solche Produkte müssen den EU-Vorgaben (TPD2) entsprechen, beim BfR notifiziert sein, mit Banderole versehen und mit deutschsprachiger Gesundheitswarnung versehen sein. Verstoßende Produkte werden vom Zoll einbehalten.

Reicht eine Altersangabe beim Bestellprozess aus?

Nein. Die JuSchG-DiV verlangt eine echte Verifikation per Ausweis-Check und eine erneute Prüfung bei der Übergabe. Eine bloße Click-Bestätigung ist nicht zulässig.